Antworten auf häufig gestellte Fragen zum FSJ und BFD für Bewerber*innen
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Allgemeine Fragen
Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für einen Freiwilligendienst. Wir beantworten Fragen zum Mindestalter, Schulabschluss und beruflichen Erfahrungen, die Sie für eine Teilnahme benötigen.
Arbeit in den Einsatzstellen
Hier sind einige häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema Freiwilligendienst und die Arbeit in den Einsatzstellen.
Ein Freiwilligendienst wie das FSJ oder der BFD ermöglicht es dir, zwischen 6 und 18 Monaten in sozialen Einrichtungen mitzuarbeiten. Einsatzstellen umfassen verschiedene soziale Bereiche wie Kinder- und Jugendarbeit, Altenhilfe & Pflege, Behindertenhilfe und mehr.
Du kannst deinen Freiwilligendienst in der gesamten Diözese Hildesheim absolvieren, einschließlich des Großteils von Niedersachsen, Bremen und den Nordsee-Inseln Wangerooge und Langeoog.
Nutze unsere Platzsuche, um einen Überblick zu erhalten!
Dein „Gehalt“ im Freiwilligendienst setzt sich aus mehreren Elementen zusammen. Das wichtigste ist das Taschengeld in Höhe von 300 €. Zusätzlich dazu erhältst du Sach- oder Geldersatzleistungen für Verpflegung und Unterkunft. Bekommst du kein Essen und keine Möglichkeit zum Schlafen in deiner Einrichtung, erhältst du bis zu 588 € monatlich.
Zum anderen wird deine Sozialversicherung übernommen und du musst keine Steuern zahlen.
Wenn du unter 25 Jahre alt bist, kannst du weiterhin Kindergeld erhalten. Melde deine Tätigkeit bei der Familienkasse an und beantrage die Fortzahlung. Auch deine Halbwaisen- oder Waisenrente wird weiterhin gezahlt, wenn du dem zuständigen Amt mitteilst, dass du einen Freiwilligendienst absolvierst.
Du kannst außerdem Wohngeld beantragen, um herauszufinden, ob du anspruchsberechtigt bist, wende dich an das Finanzamt.
Wenn du deinen Freiwilligendienst-Ausweis nicht automatisch nach 6 Wochen ab Dienstbeginn erhalten hast, kannst du dich an Herrn Wittelewski (zuständiger Bearbeiter beim Bundesamt- 0221 / 36 73 1829) wenden. Mit dem Ausweis kannst du Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr und beim Besuch von Einrichtungen erhalten, ähnlich den Ermäßigungen für Schüler/innen, Azubis oder Student/innen.
Wenn du den praktischen Teil deiner Fachhochschulreife absolvieren möchtest, kannst du dies durch einen 12-monatigen Freiwilligendienst erreichen. Die Anerkennung für das Studium hängt von den Voraussetzungen deiner Universität ab, häufig kann ein Freiwilligendienst als Praktikum angerechnet werden. Am Ende deines Freiwilligendienstes erhältst du eine Bescheinigung, und du kannst von deiner Einrichtung ein Zeugnis erhalten.
Du musst bei Dienstbeginn mindestens 16 Jahre alt sein und deine 9-jährige Schulpflicht abgeleistet haben. Es ist kein bestimmter Schulabschluss erforderlich, und du benötigst auch keine beruflichen Vorerfahrungen. Ein Freiwilligendienst bietet die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, unabhängig von vorherigen Kenntnissen.
Die Vereinbarung wird zwischen dir, deiner Einsatzstelle und uns als Träger geschlossen. Bei einem BFD ist auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFZA) ein Vertragspartner.
Für Vertragsänderungen oder -beendigungen kannst du dich telefonisch oder per E-Mail an Herrn Wunder (05121 938 154) oder Herrn Becker (05121 938 171) wenden. Bitte besprich zuvor mit deiner Einsatzstelle die gewünschte Vertragslaufzeit. Beachte, dass bestimmte Fristen eingehalten werden müssen und bei Minderjährigkeit die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten erforderlich ist.
Urlaub und Fehlzeiten
Hier findest du Informationen zu den Arbeitszeiten während deines Freiwilligendienstes, Urlaubsanspruch, Freistellungen und Vorgehen bei Krankheit.
Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach der Dauer deines Freiwilligendienstes. Als Volljähriger hast du z.B. bei einem 12-monatigen Dienst 26 Urlaubstage.
Bei Freistellung von der Dienstzeit, im Einvernehmen mit deiner Einsatzstelle, kann dir Sonderurlaub gewährt werden, entweder bezahlt oder unbezahlt.
Bei Krankheit musst du zum Arzt gehen und dich abmelden. Informiere deine Einsatzstelle und bei Seminaren auch die Seminar-Teamer. Nach 6 Wochen Krankheit erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Bitte informiere uns über eine längere Krankheitsdauer.
Bei unentschuldigtem Fehlen kann sowohl deine Einsatzstelle als auch die Junge Caritas (bei Seminaren) eine Abmahnung aussprechen.
Fehlst du zum wiederholten Male unentschuldigt, kann dies letztendlich auch deine Kündigung zur Folge haben.
Führungszeugnis, Arbeitsmedizinische Untersuchung und Versicherung
Für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich ist oft ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Die Kosten dafür werden von den Einsatzstellen übernommen. Das Zeugnis kann beim zuständigen Bürgeramt oder online beantragt werden.
Je nach Tätigkeitsfeld kann eine arbeitsmedizinische Untersuchung verlangt werden. Das Gesundheitszeugnis erhältst du beim Hausarzt. In medizinischen Einsatzbereichen können bestimmte Impfungen erforderlich sein. Die Einsatzstelle informiert dich darüber, welche Nachweise benötigt werden.
Während des Freiwilligendienstes musst du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Wenn du weiterhin über deine Eltern versichert sein möchtest, kannst du deine Familienversicherung ruhend stellen lassen. Bei einer privaten Familienversicherung sollte der Wiedereintritt schriftlich zugesichert werden.
Grundsätzlich unterliegen alle Einkünfte der Steuerpflicht, so auch die Bezüge im FSJ/BFD. Um einen Freiwilligendienst beginnen zu können, ist der Einsatzstelle eine Steuernummer vorzulegen. Das zuständige Finanzamt (auch online) teilt dir deine sogenannte Steuer-ID auf Nachfrage mit. Da das Taschengeld jedoch zu niedrig ist, fallen keine Steuern an.
Die Sozialversicherungsbeiträge, die zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gehören, werden von deiner Einsatzstelle als dein Arbeitgeber übernommen. Das bedeutet, dass du als Freiwilliger oder Freiwillige nicht selbst für diese Beiträge aufkommen musst. Die Einsatzstelle trägt die Verantwortung dafür, dass die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, um sicherzustellen, dass du während deines Freiwilligendienstes den entsprechenden Versicherungsschutz genießt.
In Bezug auf die Haftung bei einem Schaden in der Einrichtung gilt, dass Freiwillige über die Haftpflichtversicherung der Einsatzstelle abgesichert sind. Wenn während deiner Tätigkeit ein Sachschaden entsteht, haftest du ähnlich wie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen. Es ist wichtig, dass du jeden Schaden sofort deiner Einsatzstelle meldest, damit entsprechende Schritte zur Regulierung eingeleitet werden können.
Im Falle eines Arbeitsunfalls ist es entscheidend, die Berufsgenossenschaft, die die Unfallversicherung des Arbeitgebers darstellt, zu informieren. Die Berufsgenossenschaft prüft den Unfallbericht und übernimmt die Kosten für Arztbesuche, eventuelles Krankengeld und andere Leistungen, die aufgrund des Unfalls erforderlich sind. Es ist wichtig zu beachten, dass deine private Krankenversicherung in diesem Fall nicht zuständig ist. Auch Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder während der Seminare passieren, gelten als Arbeitsunfälle und müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, da du über deine Einsatzstelle unfallversichert bist.
Es ist ratsam, im Falle eines Schadens oder Arbeitsunfalls immer engen Kontakt zu deiner Einsatzstelle zu halten, um die entsprechenden Verfahren und Maßnahmen zur Schadensregulierung oder Unfallmeldung zu besprechen.
Einer Nebentätigkeit darf man grundsätzlich nachgehen. Wenn du mehr als die Mini-Job-Grenze verdienst, musst du deinen Nebenjob deiner Einsatzstelle schriftlich mitteilen. In dem Fall werden deinen Einkünften aus Freiwilligendienst und Nebenjob Steuern abgezogen. Wir empfehlen höchstens einen Minijob neben dem Freiwilligendienst anzunehmen.
In deiner Einsatzstelle wirst du durch einen Praxisanleiterin eingearbeitet. Regelmäßige Anleitungsgespräche unterstützen dich bei deiner praktischen Arbeit. Als Freiwillige*r unterstützt du das Fachpersonal und arbeitest unter deren Aufsicht und Anleitung. Beachte jedoch, dass dir keine alleinige Verantwortung übertragen wird und du keine freien Stellen im Stellenplan besetzt.
Ein Freiwilligendienst umfasst in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 38-40 Stunden. Teilzeit ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Bei Personen ab 27 Jahren kann immer eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden. Für Freiwillige unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen.
Die Pausendauer richtet sich nach der täglichen Arbeitszeit und beträgt bei einem Achtstundentag mindestens 30 Minuten nach spätestens sechs Stunden Arbeit.
Weitere Bestimmungen dazu finden sich im Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei konkreten Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Schichtarbeit bedeutet, dass man seine reguläre Arbeit zu verschiedenen Zeiten gemäß einem Dienstplan verrichtet, zum Beispiel im Früh- und Spätdienst.
Nachtdienste sind gesetzlich nicht erlaubt.
Dienste an Wochenenden und Feiertagen dürfen geleistet werden, sofern sie zeitnah durch Freistunden ausgeglichen werden und nicht finanziell abgegolten werden.
Anleitung in der EST
In deinem Freiwilligendienst sind Anleitungspersonen und Einsatzstellenbesuche wichtig für Unterstützung und Austausch. Erfahre hier mehr.
Deine Anleitung wird von einer fachlich qualifizierten Person aus deiner Einsatzstelle übernommen. Diese ist auch zuständig für deine Einarbeitung sowie für regelmäßig stattfindende Anleitungsgespräche mit dir. Wenn du dir nicht sicher bist, wer genau dein*e Anleiter*in ist, frag in deiner Einsatzstelle nach.
Ein*e Referent*in der Jungen Caritas kommt dich in deiner Einsatzstelle besuchen. Wir nehmen uns Zeit, dass du uns deine Einsatzstelle zeigen und von deinen Aufgaben berichten kannst. Ebenso findet bei einem Einsatzstellenbesuch immer ein gemeinsames Gespräch zwischen dir, deiner Anleitung und uns statt, in dem wir uns über deine Erfahrungen, Lernfortschritte und die Anleitung austauschen.
Seminare
Hier finden Sie Informationen zu Terminen, Veranstaltungsorten und Anreisemöglichkeiten der Seminare im Rahmen des Freiwilligendienstes bei der Jungen Caritas.
Die Junge Caritas hat sich für die Seminararbeit fünf pädagogische Ziele gesetzt:

Mehr über die Junge Caritas und unser Bildungsverständnis kannst du hier lesen!
Die Seminarinhalte werden von den Teamerinnen gestaltet, die sich an den Zielen der Jungen Caritas und den Interessen der Freiwilligen orientieren. Bei Bedarf können Fachreferentinnen hinzugezogen werden.
Die Seminare umfassen verschiedene Themen der politischen Bildung und Persönlichkeitsbildung, die im Jahreszyklus angepasst werden. Zudem beinhalten sie Gruppenerlebnisse, spirituelle Elemente, Fachimpulse zu den Einsatzbereichen und die Reflexion der Praxiserfahrungen.
Beim Starttag haben die Freiwilligen die Möglichkeit, ihre Seminargruppe und Teamer*innen kennenzulernen. Es werden Informationen zu den Seminarinhalten und organisatorischen Rahmenbedingungen gegeben, und es besteht Raum für den Austausch über Erwartungen und Befürchtungen.
Als Sprecherin der Seminargruppe kannst du die Interessen und Meinungen der Freiwilligen gegenüber der Jungen Caritas vertreten. Zweimal im Jahr finden Sprecherinnentreffen statt, bei denen die Sprecherinnen Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen können.
Die Anzahl der Seminartage richtet sich nach der Dauer des Freiwilligendienstes. Für einen zwölfmonatigen Dienst sind 25 Seminartage verpflichtend. Bei Verlängerungen erhöht sich die Anzahl um mindestens einen Tag pro Monat.
Die Teilnahme an Seminaren ist für den Freiwilligendienst vorgeschrieben. Du kannst während der Seminartage keinen Urlaub nehmen, und die Einsatzstelle stellt dich für die Teilnahme frei. Bei Krankheit musst du dies der Seminarleitung und ggf. der Reisegruppe telefonisch mitteilen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Die Seminare finden ca. alle 2 Monate als 5-tägige Veranstaltungen von Montag bis Freitag in Tagungshäusern an verschiedenen Orten in Niedersachsen statt. Die Anreise zum Seminarort erfolgt in Reisegruppen mit den Ländertickets der Deutschen Bahn, wobei die Fahrtkosten erstattet werden. Alternativ ist auch eine Anreise mit dem Auto möglich, wobei die Fahrtkosten bis zur Höhe der Kilometerpauschale erstattet werden.
Schwierigkeiten im FWD
Umgang mit Herausforderungen in der Einsatzstelle: Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Problemen mit Klient*innen, Anleitungspersonen und der Leitung.
Es ist wichtig zu beachten, dass Seminare und Seminartage zum Freiwilligendienst gehören und du als Freiwillige*r verpflichtet bist, daran teilzunehmen.
Dies ist gesetzlich im Jugendfreiwilligendienstegesetz JFDG §5 Abs. 2 (für FSJ) und im Bundesfreiwilligendienstegesetz BFDG §4 Abs. 3 (für BFD) festgelegt.
Wenn du Bedenken oder Fragen bezüglich der Seminare hast, kannst du dich jedoch jederzeit an das Büroteam der Jungen Caritas wenden.
Falls du Probleme mit deinen Teamern oder deiner Seminargruppe hast, steht dir ebenfalls das Team der Jungen Caritas per Telefon oder E-Mail zur Seite und unterstützt dich gerne.
Falls du Probleme mit Klientinnen/Bewohnerinnen, deiner Anleitungsperson oder der Leitungsperson in deiner Einrichtung/Abteilung hast, kannst du dich gerne an das Team der Jungen Caritas per Telefon oder E-Mail wenden. Wir stehen dir beratend zur Seite und helfen dir gerne.
Du hast weitere Fragen?
Deine Vorteile
Die Vorteile eines Freiwilligen Sozialen Jahres
Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst bietet zahlreiche Vorteile für die Teilnehmenden. Durch das Engagement in sozialen Projekten und die Zusammenarbeit im Team können wertvolle Erfahrungen gesammelt und persönliches Wachstum erzielt werden.
- Unterkunft und Verpflegung während des gesamten Programms
- Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung)
- Ein monatliches Taschengeld, das den Freiwilligen zur Verfügung steht
- Eine intensive Betreuung und Unterstützung durch erfahrene Mitarbeitende und Mentoren
- Die Chance, neue Freundschaften zu knüpfen und ein Netzwerk aufzubauen
- Die Aussicht auf einen Freiwilligendienstausweis oder andere offizielle Anerkennungen
- Die Möglichkeit, nach Abschluss des Programms an Folgeprojekten oder einem freiwilligen Engagement im Ausland teilzunehmen
- Eine intensive Einarbeitungsphase und gezielte Fortbildungsangebote, um den Freiwilligen einen erfolgreichen Einstieg ins Programm zu ermöglichen.
Rückruf anfordern
Noch Fragen zum FSJ oder BFD?
Falls du noch Fragen zum Freiwilligen Sozialen Jahr hast, zögere nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen dir gerne weiter und klären alle Unklarheiten. Wenn du lieber telefonisch mit uns sprechen möchtest, füll einfach das Formular aus und wir rufen dich zurück.
Telefon
05121 938-150
Info@jungecaritas.de