Service für Einsatzstellen

Anerkennung als Einsatzstelle
Welche Voraussetzungen muss meine Einrichtung erfüllen?  

Wenn Sie eine Einrichtung in katholischer Trägerschaft (voll oder Teilträgerschaft) im Bistum Hildesheim sind, können Sie bei uns Einsatzstelle für Freiwilligendienste werden. 

Wie kann ich Einsatzstelle werden? 

Melden Sie sich gerne bei uns per Telefon oder E-Mail.

Frau Scharf ist Ihre Ansprechperson. Sie erreichen sie telefonisch unter 05121 938-156 oder per Mail

Wir übersenden Ihnen dann alle notwendigen Informationen über das Anerkennungsverfahren als Einsatzstelle. 

Wie kann ich die Anzahl der Freiwilligenplätze verändern? 

Um Freiwilligenplätze zu verändern, nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.

In direkter Abstimmung mit Ihnen können wir dann das weitere Vorgehen zur Erhöhung bzw. Reduzierung von Belegplätzen besprechen. Im Fall von BFD-Plätzen muss eine Erhöhung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) genehmigt werden. 

Angebote für Einsatzstellen 
Was ist die Einsatzstellenkonferenz? 

Jährlich laden wir zur Einsatzstellenkonferenz, wenn möglich, in den Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. ein. Sie richtet sich an die Ansprechpersonen und Leiter*innen der Einsatzstellen. Bei der Einsatzstellenkonferenz wollen wir Erfahrungen austauschen, gemeinsame Fragen klären und Neuerungen im Freiwilligendienst weitergegeben. Gemeinsam arbeiten wir an Themen wie Nachwuchsgewinnung, Jugendwelten und Qualität in Freiwilligendiensten.   

Infos über diesen und weitere Termine finden Sie unter Veranstaltungen für Einsatzstellen.

Welche Angebote gibt es für Praxisanleitende? 

Als Praxisanleitung in einer unserer Einsatzstellen haben Sie die Möglichkeit an unseren regionalen Anleitungstagungen teilzunehmen, welche meist im Herbst stattfinden. Eine Auskunft über die geplanten Termine finden Sie hier.

Außerdem steht Ihnen in unserem Download Bereich die Broschüre „STARTklar!“ zur Verfügung mit Materialien zur Praxisanleitung. 

Was sind die Tagungen für Anleitende? 

Jährlich laden wir als Träger zu regionalen Tagungen für Anleitende ein. Das Angebot richtet sich an Praxisanleitende, die Freiwillige im Rahmen der Freiwilligendienste begleiten. Mit der Veranstaltung möchten wir Praxisanleitende in ihrem Engagement unterstützen, Lernprozesse mit den Freiwilligen zu gestalten, und gleichzeitig ein Forum zur Information, Diskussion und dem kollegialen Austausch bieten. 

Was sind die Präventionsschulungen? 

Es geht um Prävention sexualisierter Gewalt. Die Präventionsordnung des Bistums Hildesheim sieht vor, dass alle Mitarbeitenden, auch die Freiwilligen in den Einrichtungen, einmal innerhalb des Dienstes an einer Präventionsschulung teilnehmen müssen. Diese Schulungen bieten wir für Sie, bzw. Ihre Freiwilligen als Service mehrmals pro Jahrgang im DiCV Hildesheim an.  

Generell gilt: Sie können die Freiwilligen auch Inhouse bei einer Schulung Ihrer eigenen Mitarbeiter mitschulen. 

Was sind Einsatzstellenbesuche? 

Gern besuchen wir Sie und „Ihre“ Freiwilligen in der Einrichtung. Beim Einsatzstellenbesuch interessiert uns besonders, die Tätigkeitsbereiche der Freiwilligen kennenzulernen. Dafür lassen wir uns in der Regel von der*dem Freiwilligen durch die Einsatzstelle bzw. die Einsatzbereiche führen. Ebenso interessieren uns die Erfahrungen, die Lernfortschritte und die Durchführung der Anleitung bei Ihnen in der Einsatzstelle. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Freiwilligen, Praxisanleiter*in und Bildungsreferent*in werden diese thematisiert und reflektiert. Den Abschluss eines Einsatzstellenbesuches bildet dann ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung über die Rahmenbedingungen der Freiwilligendienste. 

Schauen Sie auf unserer Regionskarte nach, wer aus dem Junge Caritas Team für Ihre Einrichtung zuständig ist.

Werbung 
Wie bewirbt die Junge Caritas die Freiwilligendienste? 

Die Freiwilligendienste werden über die Homepage der Jungen Caritas, auf unserem Instagram-Kanal sowie auf Berufsinformationsmessen und Werbeveranstaltungen an Schulen beworben. 

Für eine Schulkooperation wenden Sie sich bitte an Anna Stiegler.

Wie kann ich Werbung machen? 

Wir stellen Ihnen gerne Werbemittel wie Flyer und Plakate für Ihre Auslagen und Schaukästen zur Verfügung. Diese können Sie direkt hier online bestellen.

Wir empfehlen dringend den Freiwilligendienst in Ihrer Einrichtung auch unabhängig von der Jungen Caritas zu bewerben, auf ihrer Homepage, durch Zeitungsanzeigen oder Aushänge. Nutzen Sie dazu gern unsere Vorlagen im Download Bereich. 

Außerdem freuen wir uns, wenn Sie auf Instagram mit uns in Kontakt treten.

Was mache ich mit Bewerbungsanfragen? 

Leiten Sie uns die Bewerbungen mit Hilfe des Rückmeldebogens gerne weiter.
Wir laden die Freiwilligen dann zum Bewerbungstreffen ein und erklären ihnen die vers. Möglichkeiten. Wenn Sie die Freiwilligen gerne in Ihrer Einrichtung einsetzen wollen, dann können Sie diese auch bereits hospitieren lassen und schicken uns die Bewerbungsunterlagen direkt mit der Bitte um Einstellung zu. 

Welche Materialien kann ich für die Werbung nutzen? 

Werbematerialien der Jungen Caritas können Sie hier bestellen.  

Oder teilen Sie unsere Posts auf Instagram.

Beratung bei Konflikten 
Wer ist meine Ansprechperson bei der Jungen Caritas? 

Bei Fragen zu Abmahnung oder Kündigung können Sie Michael Wunder und Timo Becker kontaktieren.

Was muss ich der Jungen Caritas melden? 
  • Wenn Freiwillige ihren Dienst nicht antreten.  
  • Wenn Freiwillige vor Dienstbeginn absagen bzw. Kündigen. 
  • Wenn eine Freiwilligendienstvereinbarung nicht zustande kommt (z.B. weil sich die*der Freiwillige nicht mehr meldet)  
  • Längeres, unentschuldigtes Fernbleiben der Freiwilligen von der Arbeit 
  • Überschreitung der Befugnisse von Freiwilligen (z.B. Ausgabe von Medikamenten, Verstellen von Geräten usw.) 
  • wenn Freiwillige langzeitkrank geschrieben wird (nach 6 Wochen Krankschreibung mit AUB) 
  • Wenn Sie als Einsatzstelle einer*m Freiwilligen kündigen 
Ich habe wiederholt Probleme mit meinen Freiwilligen – was kann ich tun? 

Als Erstes sollten Sie in einem Gespräch mit der*dem Freiwilligen versuchen die Situation zu klären. Dabei sollten beide Seiten die Möglichkeit haben ihre Sicht der Dinge darlegen zu können. Am Ende wird der Inhalt des Gespräches und das zukünftig erwartete Verhalten schriftlich festgehalten. Wichtig ist, dass die*der Freiwillige die Chance bekommt zu erfahren was genau falsch gelaufen ist, welches Verhalten in Zukunft erwartet wird und wieviel Zeit sie*er hat, um das eigene Verhalten zu ändern (z.B. “in den nächsten zwei Wochen erwarten wir eine sichtbare Veränderung”). 

Sollte dieses Vorgehen nicht zu einer Lösung des Problems führen, sind folgende Eskalationsstufen vorgesehen: 

  1. schriftliche Abmahnung (Kopie an Junge Caritas!) 
  1. schriftliche Kündigung (mit Verweis auf die vorher erfolgte Abmahnung)