Einsatzstelle werden

Wir freuen uns, dass Sie Einsatzstelle für Freiwilligendienste werden möchten! 

Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung der Dienste als Bildungs- und Orientierungsjahr. Mit dem Einsatz von Freiwilligen in Ihrer Einrichtung fördern Sie das soziale Engagement und tragen zur Nachwuchsförderung in Ihrer Einrichtung und im Caritasverband bei. 

Voraussetzungen 

Ihre Einrichtung kann in unserer Trägerschaft als Einsatzstelle für Freiwilligendienste anerkannt werden, wenn: 

  • sich Ihre Einrichtung in katholischer Trägerschaft (volle oder Teilträgerschaft) im Bistum Hildesheim befindet  
  • die Aufgaben der Einrichtung und die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen 
  • Arbeitsmarktneutralität gegeben ist – d.h. dass Freiwillige zusätzlich zu hauptberuflichen Mitarbeitenden eingesetzt werden und ausschließlich praktische Hilfstätigkeiten ausüben 
  • Sie eine Fachkraft für die Praxisanleitung und Begleitung der Freiwilligen zur Verfügung stellen  
  • Sie die Dienste auf der jeweiligen gesetzlichen Grundlage durchführen und unsere Qualitätsstandards für Einsatzstellen erfüllen 
  • Sie an unserer 1×1-Schulung für neue Einsatzstellen teilgenommen haben 

Verfahren zur Anerkennung 

Bevor Sie Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) einsetzen, muss Ihre Einrichtung als Einsatzstelle anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt über uns als Träger der Freiwilligendienste – die Arbeitsstelle Junge Caritas des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V.
Im FSJ erkennen wir Einsatzstellen nach den oben genannten Voraussetzungen an. Im BFD müssen die einzelnen Einsatzplätze zusätzlich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkannt werden. 

Bei der Anerkennung als Einsatzstelle sind wir Ihnen gerne behilflich. Ihre Ansprechperson ist Frau Scharf. Sie berät Sie gerne und sendet Ihnen Informationen über das Anerkennungsverfahren zu. 

Weiterführende Informationen