Als Freiwilligendiensteträger koordinieren wir für Sie das Auswahl- und Bewerbungsverfahren.
Nach ihrer Bewerbung durchlaufen die Interessierten ein online Bewerbungstreffen mit Einzelgespräch sowie eine Hospitation in ihrer Einrichtung bevor wir die Vereinbarung für den Freiwilligendienst erstellen.
Bewerbung
Junge Menschen, die sich für einen Freiwilligendienst interessieren, können sich auf zwei Wegen bewerben:
1) Bewerbung über die Junge Caritas
Interessierte können sich auf unserer Homepage umfassend über einen Freiwilligendienst informieren.
Ob online oder per Post, wir nehmen das ganze Jahr über Bewerbungen entgegen:
- Onlinebewerbung:
Über unser Onlineformular können sich Interessierte am schnellsten und einfachsten bei uns bewerben. Im Formular können sie auch direkt ihre Unterlagen hochladen. - Bewerbung per Post:
Eine klassische Bewerbung per Post ist ebenfalls nötig. Interessierte können sich bei uns auch per Post bewerben. Dazu benötigen wir den ausgefüllten Bewerbungsbogen, einen aktuellen Lebenslauf (mit Foto) und das letzte Zeugnis oder Abschlusszeugnis. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
2) Bewerbung über Ihre Einrichtung
Bewerbungen, die direkt bei Ihnen in der Einrichtung eingehen, können Sie uns mit dem Rückmeldebogen übermitteln.
Leiten Sie uns die Bewerbungsunterlagen gerne auch weiter, wenn Sie derzeit keinen Bedarf haben – wir vermitteln diese Bewerberinnen und Bewerber an andere Einsatzstellen mit noch freien Plätzen.
Wir empfehlen dringend den Freiwilligendienst in Ihrer Einrichtung auch unabhängig von der Jungen Caritas zu bewerben, auf ihrer Homepage, durch Zeitungsanzeigen oder Aushänge. Nutzen Sie dazu gern unsere Werbevorlagen im Download Bereich.
Bewerbungstreffen
Sobald die Bewerbungsunterlagen bei uns eingegangen sind, laden wir die jungen Erwachsenen zu einem Bewerbungstreffen ein. Dieses findet in der Regel 14-tägig als digitale Veranstaltung statt. In einer einstündigen Infoveranstaltung informieren wir die Bewerbenden über die Rahmenbedingungen, Tätigkeitsfelder und Bildungsseminare im Freiwilligendienst. Im anschließenden Einzelgespräch suchen wir gemeinsam mit der bewerbenden Person nach einer geeigneten Einsatzstelle.
Nach dem Bewerbungstreffen
- Im Anschluss an das Bewerbungstreffen erhält die bewerbende Person einen Einsatzplatzvorschlag. Dieser enthält Kontaktinformationen zu der vorgeschlagene Einsatzstelle.
- Die bewerbende Person nimmt innerhalb der nächsten zwei Wochen selbständig Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen Termin zur Hospitation (1-2 Tage).
- Sie als Einsatzstelle erhalten eine Kopie der Bewerbungsunterlagen und einen Rückmeldebogen.
Hospitation
Unser Bewerbungsverfahren sieht eine mindestens eintägige Hospitation vor. Die Hospitation dient einem ersten Kennenlernen zwischen Ihnen und der bewerbenden Person. Eine Führung durch die Einrichtung sowie ein erstes Mitarbeiten im Arbeitsfeld ermöglicht der*dem Interessierten Einblicke in die Strukturen und Arbeitsabläufe Ihrer Einrichtung. Gleichzeitig können Sie prüfen, ob das Arbeitsfeld und die bevorstehenden Aufgaben den Interessen und Fähigkeiten der jungen Person entsprechen.
Nach der Hospitation:
- Die bewerbende Person meldet Ihnen als Einsatzstelle zurück, ob sie sich einen Einsatz im Freiwilligendienst bei Ihnen vorstellen kann.
- Mit dem Rückmeldebogen teilen Sie uns mit, ob eine Zusammenarbeit erfolgen soll oder nicht. Entscheidet sich eine der Vertragsparteien gegen eine Zusammenarbeit, bieten wir in der Regel einen neuen Einsatzplatz an.
- Erst mit Erhalt des Rückmeldebogens wird eine Vereinbarung erstellt. Bitte stellen Sie daher sicher, dass uns dieser zeitnah nach der Hospitation übermittelt wird – gerne auch per Mail an Margarete Möller.
Vereinbarung
Mit Erhalt des Rückmeldebogens kann eine Vereinbarung erstellt werden. Dies erfolgt über uns als Träger.
Wir sind bestrebt eine schnelle Vermittlung zu gewährleisten. Planen Sie vom Eingang der Bewerbung bis zur Vertragserstellung ca. 6 Wochen ein. Kurzfristige Vereinbarungen sind nicht möglich.
FSJ – Vereinbarung
Im FSJ handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und der*dem Freiwilligen. In diesem Dreiecksverhältnis werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten aller Vertragspartner festgelegt.
Sie erhalten von uns:
- 3x Vereinbarung (Eine Ausfertigungen muss unterschrieben an uns zurück. Jeweils eine Ausfertigung verbleibt bei Ihnen und der*dem Freiwilligen)
BFD – Vereinbarung
Im BFD schließen das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und die*der Freiwillige eine schriftliche Vereinbarung ab. Träger und Einsatzstelle erklären sich durch Mitunterzeichnung mit den getroffenen Vereinbarungen einverstanden.
Sie erhalten von uns:
- 3x Vereinbarung (Alle Ausfertigungen müssen unterschrieben an uns zurück)
- 3x Zusatzvereinbarung (Eine Ausfertigung muss unterschrieben an uns zurück. Jeweils eine Ausfertigung verbleibt bei Ihnen und der*dem Freiwilligen)
- 1x Beiblatt zur Vereinbarung für den Bundesfreiwilligendienst (Muss unterschrieben an uns zurück)
- 1x Merkblatt zur Durchführung eines Bundesfreiwilligendienstes (Bitte der*dem Freiwilligen aushändigen)
Bitte beachten Sie im BFD: Gegenüber dem FSJ bedarf es im BFD einer längeren Vorlaufzeit, da die Vereinbarung dem Bundesamt mindestens 15 Tage vor Dienstbeginn vorliegen muss. Dementsprechend bitten wir Sie die drei Ausfertigungen der Vereinbarung rechtzeitig an uns zurückzuschicken, so dass wir eine fristgerechte Weiterleitung an das Bundesamt gewährleisten können.